NICHT EMPFOHLEN. Es handelt sich um eine Sondereigentumseinheit im UNTERGESCHOSS eines MFH in Essen-Holsterhausen (Savignystraße 30) mit einem auffällig niedrigen Verkehrswert von nur 10.000 €. Der Miteigentumsanteil von 116,13/1000 ließe theoretisch eine reguläre Wohnung erwarten, doch der Untergeschoss-Lage und der geringe Wert deuten klar auf eine nicht oder nur eingeschränkt als Wohnraum nutzbare Einheit (ggf. Problemkeller, feuchtebelastet, nicht als Wohnraum genehmigt oder mit gravierenden Mängeln). Die Einheit steht leer, es gibt keinerlei Mietertrag, das monatliche Hausgeld beträgt 152,50 €. Der rechnerische Bodenwert (Anteil 46 m² × ca. 480 €/m² BRW Holsterhausen ≈ 22.000 €) ÜBERSCHREITET den Verkehrswert – ein klares Indiz für negative Gebäudesubstanz. Selbst bei Vollsanierung ist fraglich, ob eine Vermietung als Wohnraum möglich ist; realistische Miete max. 150 €/Monat. Bietobergrenze daher nur 4.000–5.000 € (40-50% des Verkehrswerts), wenn überhaupt ein Gebot abgegeben wird. Hohes Risiko: Eintritt von Sondernutzungsrechten, fehlende Wohnraum-Eignung, anstehende Eigentümerversammlungs-Beschlüsse, Kostenrisiko bei Sanierung. Dringend Vor-Ort-Termin und Prüfung der Baugenehmigung/Aufteilungsplan zwingend erforderlich.
Potenzial: Schwach
Risiko: Hoch
MW: 10.000 €
Kaltmiete (Ist / Saniert)
> 5.5 €/m²
> 150 €/Monat
Rendite
70% MW: 25.7%
· Multi: 5.6x
Bietobergrenze
5.000 €
Bodenwertanteil: 220%