Unbebautes Baugrundstück (1.144 m²) in Windeck-Geilhausen (Rhein-Sieg-Kreis) im Zwangsversteigerungsverfahren. Lagequalität eingeschränkt: kleine, ländliche Ortschaft, 4 km vom Hauptort entfernt, kaum fußläufige Infrastruktur, aber Bahnhof Kreuztal in 100 m mit Anschluss nach Bonn/Köln/Siegen. Positiv: bestehende Baugenehmigung 250/2023 für ein EFH (gültig bis 27.07.2026, verlängerbar), dreieckige aber gut nutzbare Form, zwei Straßenfronten (Prachter Str. 47 m / Aspenfeld 45 m), geringe Immissionsbelastung, leichte Hanglage. Eigentümer reagierten nicht auf Anfragen – übliche ZVG-Situation mit gewisser Unsicherheit (kein Baulasten-/Altlasten-/Grunddienstbarkeitsnachweis). Bodenrichtwert für Wohnbauland im ländlichen Windeck geschätzt ca. 130 €/m² (BRW-Stichtag 01.01.2025; konkreter Wert aus Gutachten nicht in vorliegenden Seiten enthalten). Marktwertermittlung daher überschlägig: 1.144 m² × 130 €/m² ≈ 148.700 €. Für ZVG typischer Sicherheitsabschlag 30 %: Bietobergrenze ca. 105.000 €. Reine Landbanking-Position ohne Cashflow – wertbestimmend ist die spätere Bebauung (EFH, ggf. weiterer Bauplatz laut Gutachten möglich) oder Wertsteigerung. Standortrisiko durch ländliche Lage und demografische Entwicklung in der Region; Chancen durch bestehende Baugenehmigung, kalkulierbare Erschließung und moderate Bodenwerte. Empfehlung: Nur bei deutlichen Geboten unter 70 % des geschätzten Marktwerts bieten; Folgekosten (Erschließung, Hausbau ca. 350–500 k€) einplanen.
Potenzial: Durchschnitt
Risiko: Mittel
MW: 150.000 €
Kaltmiete (Ist / Saniert)
Bietobergrenze
105.000 €
Bodenwertanteil: 100%