0016 K 0027/ 2024

Amtsgericht
Bottrop
Verfahrensart
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Adresse
Osterfelder Straße 64 Bottrop
Objektart
Eigentumswohnung nebst Keller und Balkon und Tiefgaragenstellplatz
Verkehrswert
221.000 €
Termin
2026-09-03 09:00
Amtsgericht Bottrop, Nebenstelle, Droste-Hülshoff-Platz 5, 46236 Bottrop, Etage I, Sitzungssaal 10
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Grundbuch
Objektbeschreibung
Eigentumswohnung nebst Keller und Balkon und Tiefgaragenstellplatz: Osterfelder Straße 64, 46236 BottropDas Versteigerungsobjekt besteht aus einer Eigentumswohnung (Nr. 4), einem Keller nebst einem Balkon und einem Tiefgaragen-Einstellplatz. Das Wohnhaus ist ein dreigeschössiges Gebäude und wurde 2004 erbaut. Ebenfalls verfügt das Wohnhaus über einen Personenaufzug. Die Wohnung befindet sich im 1. Obergeschoss links und die Wohnfläche beträgt ca. 82 m². Der Tiefgaragenstellplatz wird mit einem gesondertem ungedämmten Stahlschwingtor verschlossen. Bezüglich der Ausstattung der Wohnung und des Tiefgaragenstellplatzes wird auf das Gutachten verwiesen.
Anhänge
Gutachten (776 KB)
Notizen
Änderungshistorie
2026-07-16 22:00:00
Ersterfassung
Objektart: Eigentumswohnung nebst Keller und Balkon und iefgaragenstellplatz → Eigentumswohnung nebst Keller und Balkon und Tiefgaragenstellplatz
Gutachtenanalyse
58
Score
Zwangsversteigerung einer vermieteten 3-Zimmer-Etagenwohnung im 1. OG links eines 8-Familienhauses aus dem Baujahr ca. 1960er/70er Jahre in Bottrop-Stadtmitte (Osterfelder Str. 64) inkl. TG-Einstellplatz. Verkehrswert laut Gutachten: 207.000 € (Whg.) + 14.000 € (TG) = 221.000 €. Wesentliche Risiken: erhöhte Lärmbelastung durch Straßenverkehr (70-74 dB), ältere Bausubstanz mit vermutlichem Instandhaltungsstau, unattraktive Mietstruktur aus 2021 (Mietbeginn), schwacher Wohnstandort im Ruhrgebiet mit begrenztem Wertsteigerungspotenzial. Positiv: solide Mieteinnahmen, voll vermietet, akzeptable innerstädtische Lage mit ÖPNV-Anbindung, niedrige MEA (114/1.000) spricht für moderate Wohnfläche (~65-70 m²). Bietobergrenze für Investment: max. 150.000 € (entspricht ca. 68% des Verkehrswerts) – bei diesem Limit ergibt sich eine Brutto-Mietrendite von ~3,3% und ein Multiplikator von ~30x. Darüber hinaus kein wirtschaftlicher Anreiz, da Sanierungsstau und Lärm die Wertsteigerung limitieren. Empfehlung: Vorsichtige Gebotsabgabe, Reserven für Sanierung einplanen (mind. 25.000-35.000 €).
Potenzial: Durchschnitt
Risiko: Mittel
MW: 220.000 €

Kaltmiete (Ist / Saniert)
5.8 €/m² > 8.0 €/m²
410 € > 560 €/Monat
Rendite
70% MW: 3.4% · Multi: 42.1x
Bietobergrenze
150.000 €
Bodenwertanteil: 12%