Bewertungsobjekt sind zwei landwirtschaftliche Grünlandflächen in Hörbach (Gemarkung Flur 8 Flst. 195 mit 1.845 m² und Flur 9 Flst. 17 mit 3.695 m²), unbebaut, ohne Maschinen/Betriebseinrichtungen. Fläche 1 wird als eingezäunte Pferdeweide geduldet (ohne Pachtvertrag), Fläche 2 ist Grünland ohne Bewuchs. Eigentümer ist eine Erbengemeinschaft des Landesbetriebs Bau und Immobilien Hessen – ein Verkauf im Wege der Zwangsversteigerung (40 K 17/25) erscheint ungewöhnlich und ist kritisch zu hinterfragen (Verfahrensfehler, Rückübertragung möglich). Der Verkehrswert entspricht mit 7.385 € zu 100% dem Bodenwert, da keinerlei Bebauung vorhanden ist. Es handelt sich um reines Agrarland ohne Miet-/Pachterträge, ohne Baurecht und ohne erkennbares Entwicklungspotenzial (kein Bauerwartungsland dokumentiert). Für einen klassischen ZVG-Investor ohne landwirtschaftlichen Hintergrund ist das Objekt nicht attraktiv. Bietobergrenze: 5.170 € (70% des Verkehrswerts) – keinesfalls höher, da kein Ertrag, eingeschränkte Veräußerbarkeit und potenzielle rechtliche Risiken aus der Erbengemeinschaft/Landeseigentum. Empfehlung: Nicht bieten, sofern nicht spezielle landwirtschaftliche Interessen bestehen.
Potenzial: Schwach
Risiko: Hoch
MW: 7.385 €
Kaltmiete (Ist / Saniert)
Rendite
Bietobergrenze
5.170 €
Bodenwertanteil: 100%
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