0090 K 0018/ 2024

Amtsgericht
Heinsberg
Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Adresse
Auif dem Hahn ;Heinsberg;Waldfeucht, Waldenrath
Objektart
land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück, ein unbebautes landwirtschaftliches Ackergrundstück
Verkehrswert
27.700 €
Termin
2026-11-02 13:00
Amtsgericht Heinsberg, Hauptgebäude, Schafhausener Str. 47, 52525 Heinsberg, Etage EG, Sitzungssaal 16
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Grundbuch
Objektbeschreibung
land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück, ein unbebautes landwirtschaftliches Ackergrundstück: Auif dem Hahn, 52525 ;Heinsberg;Waldfeucht, WaldenrathUnbebaute Landwirtschaftsfläche (Ackerland)
Anhänge
Gutachten (326 KB)
Gutachten (213 KB)
Notizen

Keine Kartenposition verfügbar

Änderungshistorie
2026-07-16 22:00:00
Ersterfassung
Gutachtenanalyse
15
Score
KRITISCHE ANMERKUNG: Bei dem vorliegenden Gutachten handelt es sich NICHT um eine Wohn- oder Gewerbeimmobilie, sondern ausschließlich um landwirtschaftliche Nutzfläche (Ackerland mit angrenzender Weidefläche, sichtbarer Elektrozaun). Die Fotos zeigen lediglich ein Maisfeld und Grünland – KEIN Gebäude, keine Wohnfläche, kein Mietobjekt. Eine klassische ZVG-Investmentanalyse mit Mietrendite, Kaltmiete/m² oder Faktor ist daher NICHT durchführbar. Bodenrichtwerte für Ackerland im Raum Euskirchen/Dom-Esch liegen erfahrungsgemäß bei 3–6 €/m²; je nach Größe (nicht aus dem Gutachten ersichtlich) wäre ein Marktwert von wenigen tausend bis niedrigen fünfstelligen Euro realistisch. Für einen professionellen Ankaufsprüfer im Bereich Zwangsversteigerung von Renditeobjekten ist diese Akte wertlos – es fehlen jegliche Gebäudesubstanz, Mietflächen, Ertragsdaten und Bewirtschaftungsmöglichkeiten. EMPFEHLUNG: NICHT bieten – kein Investment-Case vorhanden. Bietobergrenze rein spekulativ auf Basis Bodenwert geschätzt.
Potenzial: Schwach
Risiko: Mittel