ABSOLUTER NO-GO – Wertgutachten attestiert negativen Rechenwert und setzt Verkehrswert symbolisch auf 1,00 €. Substanzverlust durch sehr schlechten Bauzustand mit voraussichtlichem Abbruchbedarf. Erhebliche rechtliche und erschließungstechnische Mängel: Innenbesichtigung verweigert (Mieter unbekannt), kein öffentlicher Kanalanschluss (nur Kleinkläranlage mit Nachholungsauflage), Wasserleitung nicht dinglich gesichert, Notwegerecht über Nachbargrundstück (§917 BGB) mit laufender Geldrente, unregelmäßiger Zuschnitt auf nur 246 m², Außenbereichslage (§35 BauGB – keine Neubau-/Erweiterungsmöglichkeit), illegale Überbauten auf Nachbarflurstücken mit Abrissverpflichtung. Lage in isoliertem Weiler Döttenau (Gde. Arnstorf) ohne Nahversorgung, alltagstauglich nur mit PKW. Bodenrichtwert für ländlichen Außenbereich Niederbayern ca. 40–60 €/m² → Bodenwert rd. 10.000–15.000 €, dem stehen Abrisskosten (Gebäude + Überbauten) von 20.000–30.000 €, Notwegeinigung und Erschließungsaufwand gegenüber → Netto-Substanzwert deutlich negativ. Mietrendite nicht darstellbar (kein Bestandsmieter, kein marktgängiger Mietansatz wegen Lage/Gebäudequalität, Außenbereich verhindert Neuvermietung nach Abriss). Bietobergrenze: 1,00 € – jedes Gebot > 0 € ist wirtschaftlich nicht zu rechtfertigen. Empfehlung: NICHT BIETEN. Allenfalls für direkten Nachbarn mit Arrondierungsabsicht als Grenzfall bei 1 € Mindestgebot interessant, sofern Notweg entfällt.
Potenzial: Schwach
Risiko: Hoch
MW: 1 €
Kaltmiete (Ist / Saniert)
Bietobergrenze
1 €
Bodenwertanteil: 100%