Unbebautes Grundstueck in Lichtenau-Herbram (Kreis Paderborn) im sog. unbeplanten Innenbereich nach Paragraph 34 BauGB mit Ausweisung als allgemeines Wohngebiet im Flaechennutzungsplan, jedoch ohne rechtsverbindlichen Bebauungsplan. Hauptflaeche: 1.301 qm (Flur 12, Flurstueck 92) bewertet mit 114.000 EUR (rd. 87,60 EUR/qm) zuzueglich 24 qm Restflaeche (Flurstueck 93) mit 1.000 EUR. Der Gutachter stuft die Flaechen trotz fehlendem B-Plan als baureifes Land ein, was angesichts der Anwendung von Paragraf 34 BauGB und der Einfuegung in die Umgebungsbebauung nachvollziehbar, jedoch mit Restrisiko behaftet ist. Vorteile: Gute Wohnlage in einem Wohngebiet, attraktive Grundstuecksgroesse fuer ein Einfamilienhaus, niedrige Erschliessungsbeitraege in der Regel bereits entrichtet, moderate Bodenrichtwerte. Nachteile: Kein Bebauungsplan => Bauvorhaben lediglich unverbindliche Auskunft der Stadt Lichtenau, reines Bauland-Risiko ohne sofortigen Cashflow, laendlicher Standort mit eingeschraenkter Wiederveraeusserbarkeit, kein Bestandsobjekt. ZVG-typisches Risiko: Bindungswirkung Paragraph 74a Abs. 5 ZVG, ggf. bestehende Miet- oder Pachtvertraege (hier scheinbar keine, jedoch Landwirtschaftsflaeche). KEIN KLASSISCHES RENDITEOBJEKT - reine Bauerwartungs- bzw. Baulandposition. Bietobergrenze konservativ kalkulieren, da kein sofortiger Nutzen und Planungsrisiko besteht. Empfehlung: Bietobergrenze rd. 80.000 EUR (entspricht ca. 70 Prozent des Verkehrswertes), um Risikoaufschlag fuer Planungsunsicherheit, Erschliessungskosten, Notar/Steuer (~5-7 Prozent) und Vermarktungsdauer abzudecken. Nur fuer Selbstnutzer oder ortsansaessige Bauherren mit langfristigem Horizont und Eigenkapital sinnvoll.
Potenzial: Durchschnitt
Risiko: Mittel
MW: 115.000 €
Kaltmiete (Ist / Saniert)
Bietobergrenze
80.000 €
Bodenwertanteil: 100%