Amtsgericht
Mettmann
Verfahrensart
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Adresse
Parkstr. 25 Wülfrath
Objektart
Einfamilienhaus, Einfamilienhaus mit Anbau fungiert dadurch als Zweifamilienhaus
Verkehrswert
700.421 €
Termin
2026-08-24 11:00
Amtsgericht Mettmann, Hauptgebäude, Gartenstraße 7, 40822 Mettmann, Etage EG, Sitzungssaal 4
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Grundbuch
Objektbeschreibung
Einfamilienhaus, Einfamilienhaus mit Anbau fungiert dadurch als Zweifamilienhaus: Parkstr. 25, 42489 WülfrathLaut Gutachten handelt es sich um ein freistehendes Ein-/ bzw. Zweifamilienhaus in 42489 Wülfrath, Parkstraße 25. Das Hauptgebäude wurde ca. 1930 errichtet. Der Anbau ca. 1939. Das Hauptgebäude verfügt über ein Kellergeschoss, ein Erdgeschoss, einen ausgebauten Dachboden sowie einen Spitzboden (Grundfläche ca. 279 m²), der Anbau verfügt über ein Kellergeschoss, ein Erdgeschoss, ein ausgebautes Dachgeschoss (Grundfläche ca. 172,2 m²). Zusätzlich verfügt der Anbau noch über einen Wintergarten. Es handelt sich um zwei in sich abgeschlossene Wohneinheiten.
Anhänge
Gutachten (1125 KB)
Notizen
Änderungshistorie
2026-07-16 22:00:00
Ersterfassung
Gutachtenanalyse
58
Score
Freistehendes 1-2-Familienhaus (Haupthaus Bj. 1930, Anbau Bj. 1939) mit großem Grundstück (1.845 m²) in Wülfrath, Parkstraße 25. Verkehrswert 700.000 €, davon allein 518.890 € (74 %) reiner Bodenwert – das ist die zentrale Sicherheit für den Investor. Haupthaus steht leer, Anbau ist vermietet (alte Bestandsmiete). Nach Grundriss besteht Zwei-Einheit-Struktur (Ein- bis Zweifamilienhaus) – nach Sanierung des Haupthauses deutliche Mietsteigerung möglich. Sanierungsstau bei Altbau 1930/1939 wahrscheinlich (Heizung, Elektrik, Bad, Fenster, ggf. Dach), zudem unklarer Bergschäden-Status (Auskunft Bezirksregierung Arnsberg stand bei Gutachtenerstellung noch aus). Kein Denkmalschutz, keine Altlasten, keine Baulasten, kein Bergschaden-Verdacht laut Sachverständiger – dennoch Restrisiko. Lage in Wülfrath (Kreis Mettmann) ist solide, jedoch kein Premium-Standort. Mietrendite sowohl bei 100 % als auch 70 % Vermietung mit 3,4 % bzw. 2,4 % sehr mager – es handelt sich klar um ein ZVG-Spekulationsobjekt, nicht um ein Cashflow-Investment. Wertsteigerung erzielbar durch: (1) ZVG-Kauf unter Marktwert, (2) Sanierung und Vermietung Haupthaus, (3) ggf. späterer Verkauf oder Teilung. BIETOBERGRENZE EMPFEHLUNG: 490.000 € (70 % des Marktwerts). Bei erkennbarem Sanierungsstau besser 420.000–450.000 € (60–65 %). Nie über 490.000 € bieten, da bei Altbauten Sanierungskosten leicht 50.000–100.000 € erreichen können und Bergschäden-Risiko den Wert zusätzlich drücken könnte.
Potenzial: Durchschnitt
Risiko: Mittel
MW: 700.000 €

Kaltmiete (Ist / Saniert)
7.5 €/m² > 10.0 €/m²
600 € > 2.000 €/Monat
Rendite
70% MW: 2.4% · Multi: 29.2x
Bietobergrenze
490.000 €
Bodenwertanteil: 74%