0223 K 0051/ 2024

Amtsgericht
Bonn
Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Adresse
Hauptstr. (Nr. 74) Bonn, Holzlar
Objektart
unbebautes Grundstück
Verkehrswert
187.000 €
Termin
2026-08-19 09:00
Amtsgericht Bonn, Hauptgebäude, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Etage 1, Sitzungssaal W 1.26 (Wilhelmbau)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Grundbuch
Objektbeschreibung
unbebautes Grundstück: Hauptstr. (Nr. 74), 53229 Bonn, HolzlarBei dem Bewertungsobjekt handelt es sich um ein unbebautes Baugrundstück, das zum Stichtag als Gartenland genutzt wird. In Vorbereitung einer Bebauung des Grundstücks sind aufgrund der noch vorhandenen Auf- und Einbauten auf dem Grundstück Abbruch-/Rückbaumaßnahmen erforderlich; ggf. ist eine Genehmigung für die Maßnahmen einzuholen
Anhänge
Gutachten (843 KB)
Notizen
Änderungshistorie
2026-07-16 22:00:00
Ersterfassung
Gutachtenanalyse
48
Score
Unbebautes Baugrundstück in Bonn-Holzlar (Hauptstr. 74), 339 m². Aktuell als Gartenland für Nachbargrundstück (Hauptstr. 76) genutzt, daher keine Mieteinnahmen. UVZ-Bewilligung (1050/2023) liegt bereits vor – Baurecht grundsätzlich gegeben, jedoch Abbruch-/Rückbaumaßnahmen (Swimmingpool, Aufbauten) erforderlich, was die boG-Korrektur von -17.000 € erklärt. Bodenwert 204.000 € (~602 €/m²) – für Bonner Wohnlage grundsätzlich solide. Lage infrastrukturell gut (B56, B42, A59/A565, ÖPNV-Anbindung), Ortsteil mit gewachsener Wohnstruktur. Risiken: Eigentümer ist gleichzeitig Mit-Eigentümer des Nachbargrundstücks (Interessenkonflikt möglich), Demolitionskosten, ZVG-Verfahren mit unklarer Bieterlage, keine sofortige Cashflow-Generierung möglich. Investment nur für Projektentwickler/Eigennutzer mit Bauerfahrung sinnvoll. Empfohlene Bietobergrenze ca. 130.000 € (entspricht ~70% des Verkehrswerts) – nur bei klarer Bauplanung und einkalkulierten Abbruchkosten wirtschaftlich darstellbar.
Potenzial: Durchschnitt
Risiko: Hoch
MW: 187.000 €

Kaltmiete (Ist / Saniert)
Rendite
Bietobergrenze
130.000 €
Bodenwertanteil: 109%