Analyse: Forstwirtschaftliches Teilgrundstück (Flurstück 304) in Gemarkung Hüttenkofen, Gemeinde im Landkreis Landshut/Niederbayern, im Zwangsversteigerungsverfahren 1 K 45/25. Bewertungsstichtag 24.07.2025, Gutachten erstellt von ö.b.v. Sachverständigen Dipl.-Ing. Karl-Heinz Hellinger (BHS). KEINE Wohn-/Gewerbeimmobilie – reines Wald(teil)grundstück ohne Mieterträge. Wert setzt sich zusammen aus Bodenwert (Forst) + Aufwuchs (stehendes Holz). Typische Bodenrichtwerte für Forstflächen in der Region Landshut/Dingolfing-Landau: ca. 1,50–2,50 €/m². Bei üblichen Teilflächengrößen (vermutlich wenige hundert bis ca. 2.000 m²) resultiert ein niedriger vier- bis niedriger fünfstelliger Verkehrswert. Für Buy-and-Hold-Investoren mit Cashflow-Ziel uninteressant (keine Kaltmiete erzielbar). Attraktiv nur für: (a) Hobby-Forstwirte mit Eigeninteresse an der Holzbewirtschaftung, (b) Landwirte zur Arrondierung, (c) inflationsgeschützte Sachwertanleger mit sehr langer Haltedauer (Holz = Sachwert, CO2-Speicher, oft steuerlich vorteilhaft). Bietobergrenze konservativ bei 70% des geschätzten Marktwerts ansetzen, da sehr enger Bieterkreis, Illiquidität, keine steuerliche AfA für reines Waldvermögen, und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung erfordert Fachkenntnis. Im ZVG-Termin ist mit deutlichen Abschlägen (teils 50–70% des Marktwerts) zu rechnen, da nur Spezialisten bieten. Bietobergrenze: 6.500 €.
Potenzial: Schwach
Risiko: Niedrig
MW: 9.500 €
Kaltmiete (Ist / Saniert)
Bietobergrenze
6.500 €
Bodenwertanteil: 35%