ABSOLUTE NICHT-INVESTITION. Es handelt sich um einen 1/2 Miteigentumsanteil an einem 1.834 m² großen Flurstück 15/b in 01665 Klipphausen OT Hühndorf. Der Sachverständige hat den Verkehrswert symbolisch auf 1,00 € festgesetzt – es liegt faktisch kein positiver Marktwert vor. KERNRISIKO: Das Grundstück ist ein sog. 'Hubschrauber-/Inselgrundstück' – ohne jede dinglich gesicherte Erschließung. Recherchen im Grundbuchamt Meißen bestätigen, dass kein angrenzendes Flurstück mit einem Wege- oder Überfahrtsrecht zugunsten von 15/b belastet ist. Der bestehende asphaltierte Weg (Flst. 15/e) endet an der Grundstücksgrenze zu 15/c; das Flst. 15/c (mit Jungrinder-Auslauf) ist im Privateigentum und hat keine vertragliche Mitbenutzungsregelung. Ein Notwegerecht nach §917 BGB ist ungewiss, an strenge Voraussetzungen gebunden und setzt die Zustimmung des Eigentümers von 15/c voraus (BGH V ZR 278/12). GEBÄUDEZUSTAND: Stallgebäude in 'sehr schlechtem Zustand' (nur partiell begehbar aus Sicherheitsgründen), Obergeschoss mit ehemaliger Wohnnutzung konnte nicht besichtigt werden – Zustand unbekannt. Die ruinöse Scheune wurde wegen Einsturzgefahr NICHT betreten und muss abgebrochen werden. Erhebliche Abbruch- und Entsorgungskosten zu erwarten. KEINE NUTZUNG: Praktisch nicht nutzbar, keine Vermietung möglich, kein Mietertrag erzielbar. Selbst bei erfolgreicher Erschließungsklage wäre eine wirtschaftliche Verwertung nur mit hohem Investitionsaufwand möglich. FAZIT: Bietobergrenze max. 1,00 € – entspricht dem 5/7-Grenzwert des symbolischen Verkehrswerts. Jedes Gebot darüber hinaus ist spekulativ und unvernünftig, da der Erwerber eine belastete, abbruchreife Immobilie mit ungelöstem Erschließungsproblem übernimmt. Abbruchkosten übersteigen den Erwerbswert um ein Vielfaches. Empfehlung: Versteigerungstermin ignorieren.
Potenzial: Schwach
Risiko: Hoch
MW: 1 €
Kaltmiete (Ist / Saniert)
Bietobergrenze
1 €
Bodenwertanteil: 100%