0511 K 0051/ 2020

Amtsgericht
Dresden
Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Adresse
Am Klostergut Klipphausen, Hühndorf
Objektart
Sonstiges
Verkehrswert
1 €
Termin
2026-08-03 09:00
siehe amtliche Bekanntmachung, Amtsgericht Dresden, Roßbachstraße 6, 01069 Dresden
Bundesland
Sachsen
Grundbuch
Objektbeschreibung
Sonstiges: Am Klostergut , 01665 Klipphausen, HühndorfUnverbindliche Angaben laut Gutachten: Am Klostergut o. Nr., 01665 Kipphausen OT Hühndorf hinterliegendes Grundstück ohne gesicherte Erschließung, bebaut mit einem Stallgebäude in sehr schlechtem Zustand und Teilen einer ruinösen Scheune, 1/2 Miteigentumsanteil verfahrensgegenständlich
Anhänge
Gutachten (923 KB)
Notizen
Änderungshistorie
2026-07-16 22:00:00
Ersterfassung
Gutachtenanalyse
2
Score
ABSOLUTE NICHT-INVESTITION. Es handelt sich um einen 1/2 Miteigentumsanteil an einem 1.834 m² großen Flurstück 15/b in 01665 Klipphausen OT Hühndorf. Der Sachverständige hat den Verkehrswert symbolisch auf 1,00 € festgesetzt – es liegt faktisch kein positiver Marktwert vor. KERNRISIKO: Das Grundstück ist ein sog. 'Hubschrauber-/Inselgrundstück' – ohne jede dinglich gesicherte Erschließung. Recherchen im Grundbuchamt Meißen bestätigen, dass kein angrenzendes Flurstück mit einem Wege- oder Überfahrtsrecht zugunsten von 15/b belastet ist. Der bestehende asphaltierte Weg (Flst. 15/e) endet an der Grundstücksgrenze zu 15/c; das Flst. 15/c (mit Jungrinder-Auslauf) ist im Privateigentum und hat keine vertragliche Mitbenutzungsregelung. Ein Notwegerecht nach §917 BGB ist ungewiss, an strenge Voraussetzungen gebunden und setzt die Zustimmung des Eigentümers von 15/c voraus (BGH V ZR 278/12). GEBÄUDEZUSTAND: Stallgebäude in 'sehr schlechtem Zustand' (nur partiell begehbar aus Sicherheitsgründen), Obergeschoss mit ehemaliger Wohnnutzung konnte nicht besichtigt werden – Zustand unbekannt. Die ruinöse Scheune wurde wegen Einsturzgefahr NICHT betreten und muss abgebrochen werden. Erhebliche Abbruch- und Entsorgungskosten zu erwarten. KEINE NUTZUNG: Praktisch nicht nutzbar, keine Vermietung möglich, kein Mietertrag erzielbar. Selbst bei erfolgreicher Erschließungsklage wäre eine wirtschaftliche Verwertung nur mit hohem Investitionsaufwand möglich. FAZIT: Bietobergrenze max. 1,00 € – entspricht dem 5/7-Grenzwert des symbolischen Verkehrswerts. Jedes Gebot darüber hinaus ist spekulativ und unvernünftig, da der Erwerber eine belastete, abbruchreife Immobilie mit ungelöstem Erschließungsproblem übernimmt. Abbruchkosten übersteigen den Erwerbswert um ein Vielfaches. Empfehlung: Versteigerungstermin ignorieren.
Potenzial: Schwach
Risiko: Hoch
MW: 1 €

Kaltmiete (Ist / Saniert)
Rendite
Bietobergrenze
1 €
Bodenwertanteil: 100%