ABSAGE-EMPFEHLUNG: Teileigentum Garage (21,29 m²) im Sondereigentum an einer massiv baufälligen Wohn- und Geschäftshausanlage in Duisburg-Hamborn (Kaiser-Wilhelm-Str. 270/272). Gesamtobjekt steht seit 2019 unter behördlicher Nutzungsuntersagung (Task Force Problemimmobilien Stadt Duisburg) – Gebäude ist verschlossen und für unbewohnbar erklärt. Erhebliche Baumängel, Hausschwamm-Verdacht, Putzschäden/Risse an der Garage, Altlasten-Hinweis (erhöhte Schadstoffgehalte, Prüfwerte der BodSchV überschritten). Keine Innenbesichtigung erfolgt. Miteigentumsanteil nur 5,32/1.304,27 (0,41%). Die Garage ist isoliert nicht nutzbar, da das gesamte WEG-Objekt generalsaniert werden müsste – dies ist als Einzelkäufer faktisch unmöglich und nur über den Erwerb der Gesamtliegenschaft denkbar. Miteigentümerstruktur (16 Einheiten) und WEG-Verwaltung 'unbekannt' bergen hohe Koordinationsrisiken. Die festgesetzten 1.000 € sind bereits extrem niedrig und spiegeln die desolate Situation korrekt wider. Reine Spekulationsposition ohne realistischen Hebel. Bietobergrenze 500 € (maximal 50% des Verkehrswerts, nur als 'Spielgeld' für extrem risikobereite Spekulanten). Erwerbsnebenkosten (Gerichtskosten, Grunderwerbsteuer entfällt bei ZVG, aber Kosten für Eintragung, ggf. Räumung) fressen den Substanzwert nahezu komplett auf. Empfehlung: NICHT BIETEN – die Kombination aus Nutzungsverbot, Altlasten, Hausschwamm-Risiko, fehlender Innenbesichtigung und blockierter WEG-Struktur macht dieses Objekt zum reinen Totalverlust-Risiko.
Potenzial: Schwach
Risiko: Hoch
MW: 1.000 €
Kaltmiete (Ist / Saniert)
> 2.35 €/m²
> 50 €/Monat
Rendite
70% MW: 85.7%
· Multi: 1.67x
Bietobergrenze
500 €
Bodenwertanteil: 50%