0010 K 0020/ 2019

Amtsgericht
Dinslaken
Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Adresse
Otterstraße Dinslaken
Objektart
unbebautes Grundstück
Verkehrswert
18.600 €
Termin
2026-10-28 11:00
Amtsgericht Dinslaken, Hauptgebäude, Schillerstraße 76, 46535 Dinslaken, Etage 2, Sitzungssaal 206
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Grundbuch
Objektbeschreibung
unbebautes Grundstück: Otterstraße, 46535 DinslakenLaut Wertgutachten handelt es sich um ein unbebautes Grundstück in Dinslaken, welches mit Laubbäumen, anderweitigen Gehölzen als auch Wildwuchs bewachsen ist.
Anhänge
Gutachten (1267 KB)
Notizen
Änderungshistorie
2026-07-16 22:00:00
Ersterfassung
Gutachtenanalyse
18
Score
Unbebautes Forst-/Verkehrsflächen-Grundstück in Dinslaken-Stadtmitte (9.317 m²) mit reiner Waldnutzung. Verkehrswert gem. Gutachten 18.600 € (entspricht ca. 2,00 €/m²). Keine Gebäudesubstanz, keine Mieteinnahmen, keine kurzfristige Entwicklungsperspektive erkennbar. Westlich an 2-gleisige Bahntrasse grenzend, 1,5 km zur Innenstadt. Bodenwert = 100% des Verkehrswerts. Für klassische Buy-and-Hold-Strategien ohne Cashflow ungeeignet; lediglich als spekulative Langfrist-Position oder für forstwirtschaftliche Eigenbewirtschaftung interessant. Bietobergrenze im ZVG-Verfahren wegen fehlender Ertragsbasis und Ausnutzung des ZVG-Risikoabschlages bei max. 13.000 € (ca. 70% des Verkehrswerts) ansetzen. Erwerbsnebenkosten (Grunderwerbsteuer entfällt bei ZVG, aber Notar/Verfahrenskosten) und forstwirtschaftliche Pflegekosten mindern die Rendite weiter. Klare Empfehlung: Nur bei deutlicher Unterschreitung der Bietobergrenze und klarem Verwendungszweck (z.B. Eigenbedarf Wald, Arrondierung) sinnvoll.
Potenzial: Schwach
Risiko: Mittel
MW: 18.600 €

Kaltmiete (Ist / Saniert)
Rendite
Bietobergrenze
13.000 €
Bodenwertanteil: 100%