Objektbeschreibung
Auf dem ufernahem Grundstück am Hintersee befindet sich laut Außenbesichtigung ein selbst genutztes Gebäude im Außenbereich, § 35 BauGB. Eine dauerhafte Wohnnutzung ist unzulässig. Eine Baugenehmigung liegt nicht vor. Ob ohne Baugenehmigung eine Nutzung als Wochenendhaus/Ferienhaus möglich ist, ist unklar. Vermutlich erfolgt die Wasserversorgung über einen Bohrbrunnen, Gasversorgung und Strom liegen an, die Entwässerung erfolgt in eine Bio-Abwasseranlage, da eine öffentliche Kanalisation wohl nicht vorhanden sei.;