Unbebautes, nicht erschlossenes Freizeit-/Gartenland (262 m²) in Jüchen-Bedburdyck, Rhein-Kreis Neuss. Kritisches 'Helikoptergrundstück' ohne Anschluss an öffentliche Wege/Straßen und ohne Versorgungs- oder Abwasseranschlüsse. Laut Gutachten ist die Nutzbarmachung mit erheblichen Hindernissen (Durchsetzung Notwegerecht) und Kosten (Erschließung) verbunden. Eingestuft als bedingt/langfristig Bauerwartungsland – keine abweichende Nutzung mittelfristig zu erwarten. Sehr enger Käufermarkt (nur Anrainer als Kaufinteressenten), keine Baulasten/Altlasten/Denkmalschutz, beitragsfrei. Der im Gutachten bereits eingerechnete 10%-Risikoabschlag (wegen nicht ermöglichter Objektbesichtigung) relativiert sich durch die ohnehin gegebene Erschließungsproblematik. Als klassisches Investment (Vermietung, Entwicklung, Wertsteigerung) ungeeignet – weder baureif noch nutzbar ohne massive Folgeinvestitionen. Bietobergrenze für die Zwangsversteigerung: max. 5.000 € (ca. 68% des Verkehrswerts). Empfehlung: Nicht bieten – die rechtlichen und faktischen Risiken (kein Zugang, keine Erschließung, enger Markt) rechtfertigen keinen Zuschlag oberhalb eines symbolischen Betrags. Allenfalls für einen direkten Anrainer mit Eigenbedarf als Arrondierung interessant.
Potenzial: Schwach
Risiko: Hoch
MW: 7.300 €
Kaltmiete (Ist / Saniert)
Bietobergrenze
5.000 €
Bodenwertanteil: 100%