Reine landwirtschaftliche Fläche (Ackerland) in der Gemarkung Amöneburg, Flur 7, Flurstück 196 mit lediglich 1.238 m² (ca. 0,12 ha). Es handelt sich um eine Teilungsversteigerung zur Aufhebung einer Eigentümergemeinschaft von 16 Miteigentümern (Aktenzeichen 41 K 6/24) – KEINE Gläubigerversteigerung. Der festgestellte Verkehrswert von 2.550 € entspricht ca. 2,06 €/m² bzw. rund 20.600 €/ha und liegt damit im unteren Bereich für Ackerland in Mittelhessen. Kernfazit: Wirtschaftlich unattraktives Objekt – keine Bebauung (Wohn-/Nutzfläche 0,00 m²), kein Mietertrag, keine Ertragswertkomponente, keine ausgewiesene Bauerwartung oder Baurechtperspektive, kein Denkmalschutz, keine Grundpfandrechte. Die Fläche ist als Ackerland im Außenbereich deklariert, isoliert zwischen Feldweg und Gehölzstreifen gelegen (siehe Foto). Die Aufhebungsversteigerung mindert die üblichen ZVG-Rabatte, da Miteigentümer das Grundstück zur Aufstockung ihrer Flächen erwerben können und oft bereit sind, nahe am Verkehrswert mitzubieten. Transaktionskosten (Gerichtskosten, Makler, ggf. Vermessung) stehen in extrem ungünstigem Verhältnis zum Objektwert. Bietobergrenze: max. 1.500 € (rund 59 % des VW) – nur sinnvoll für lokale Landwirte zur Flächenarrondierung, nicht für kapitalmarktorientierte Investoren. Absolute Nichtempfehlung für Buy-and-Hold oder Wertsteigerungsstrategien.
Potenzial: Schwach
Risiko: Hoch
MW: 2.550 €
Kaltmiete (Ist / Saniert)
Rendite
Bietobergrenze
1.500 €
Bodenwertanteil: 100%
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