NICHT INVESTIERBAR als eigenständiges Investment. Bewertungsgegenstand ist lediglich ein ½ Miteigentumsanteil an einem 478 m² großen Splittergrundstück (Flst. 15/d) in Hühndorf/Klipphausen. Das Grundstück ist sehr schmal (1-11 m breit, ca. 65 m lang), unregelmäßig geschnitten, teilweise verwildert, ohne Medienanschlüsse, topografisch leicht hängig und für eine eigenständige Bebauung ungeeignet. Es liegt im Flächennutzungsplan als Mischbaufläche (M) im Innenbereich gem. § 34 BauGB – eine konkrete Baugenehmigungsfähigkeit ist jedoch nicht belastbar prognostizierbar. Entscheidender Risikofaktor: Der Erwerber des halben Anteils kann nur gemeinsam mit dem anderen ½ MEA handeln. Da dieser andere Anteil nicht sichtbar und ein Erwerb nicht absehbar ist, wurde im Gutachten ein doppelter Abschlag (0,25 für Rohbauland × 0,5 eigentümermäßiges Risiko) angesetzt. Bodenrichtwert 149 €/m² (baureifes Mischgebiet, Gesamtflurstück 800 m²) – multipliziert mit 0,125 ergibt 4.500 €. KEINE Mieteinnahmen möglich, KEINE klassische Renditeimmobilie. Rein spekulative Position, die nur interessant wird, wenn der Erwerber zugleich Zugriff auf den anderen ½ MEA hat (z.B. Nachbar). Bietobergrenze für ZVG: max. 3.000 € (~67 % des Marktwerts), realistisch eher 2.000-2.500 € wegen Totalverlustrisiko bei Nicht-Erwerbbarkeit des anderen Anteils. Transaktionskosten (Gerichtskosten ZVG, Verfahrenskosten) relativ zum Kaufpreis hoch.
Potenzial: Schwach
Risiko: Hoch
MW: 4.500 €
Kaltmiete (Ist / Saniert)
Bietobergrenze
3.000 €
Bodenwertanteil: 100%