NICHT INVESTIERBAR. Es handelt sich um ein 363 m² großes Gartenland-Grundstück in 2. Reihe in Biedenkopf (Hessen, 7.360 EW). Laut Bebauungsplan 'nicht bebaubare Fläche', keine Erschließung, keine Versorgungsleitungen, keine Zufahrt (eingekesselt von Privatgrundstücken, kein bekanntes Wegerecht), starke Hanglage, ungeordneter Bewuchs. Bodenrichtwert 6,00 €/m² (landwirtschaftlich), der festgestellte Verkehrswert von 590 € (1,62 €/m²) liegt sogar deutlich darunter und spiegelt die faktische Verwertungsunfähigkeit wider. Kein Mietpotenzial, keine Baureserve, keine Wertsteigerungsperspektive. Für Eigentümer des angrenzenden Wohnhauses (Flur 2, Flurstück 37/1) ggf. als Gartenarrondierung interessant (spekulativ). Für einen Investor: ABSAGE. Bietobergrenze für ZVG: max. 250 € (ca. 42% des Marktwerts), da Verfahrenskosten (Gericht, Eintragung) bereits einen Großteil des Erlöses aufzehren und die Marktgängigkeit praktisch nicht gegeben ist. Unter 250 € Gebot abgeben, eher 100-200 € als Sicherheitspuffer. Nur als Bestandteil eines Pakets mit dem Nachbarwohnhaus sinnvoll.
Potenzial: Schwach
Risiko: Hoch
MW: 590 €
Kaltmiete (Ist / Saniert)
Bietobergrenze
250 €
Bodenwertanteil: 100%