Freizeitgarten-/Kleingarten-Grundstück (441 m²) in Frankfurt-Sindlingen. Keinerlei Bebaubarkeit (§ 35 BauGB Außenbereich, kein Bebauungsplan, Ausweisung als Vorranggebiet Landwirtschaft, Regionaler Grünzug sowie Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen). Hochspannungsleitungsrecht (Dienstbarkeit für Main-Kraftwerke AG) mindert den Wert um ca. 10 %. Aktuell als Acker genutzt, unentgeltlich durch südlichen Nachbarn mitbenutzt, keine Verpachtung. Bodenrichtwert 18 €/m², Vergleichswerte im Mittel 22,54 €/m². Marktwert gerichtlich festgesetzt: 9.000 € (mit Leitungsrecht) bzw. 10.000 € (ohne). KEIN klassisches Investment-Objekt: keine Wohn-/Gewerbefläche, keine Mieteinnahmen erzielbar, keine Wertsteigerung durch Entwicklung möglich, extrem enger Käufermarkt (ausschließlich Privatkäufer zur Eigennutzung als Freizeitgarten). ZVG-Zweck: Aufhebung der Gemeinschaft (842 K 51/24). Für professionelle Investoren wirtschaftlich nicht darstellbar. Bietobergrenze konservativ bei ca. 6.000 € (rd. 67 % des Marktwerts) – nur als Liebhaber-/Hobby-Objekt sinnvoll.
Potenzial: Schwach
Risiko: Hoch
MW: 9.000 €
Kaltmiete (Ist / Saniert)
Bietobergrenze
6.000 €
Bodenwertanteil: 100%