Kein Investitionsobjekt im klassischen Sinn: 5 unbebaute, landwirtschaftliche Grünland-Parzellen (5.495 m² gesamt) im Außenbereich von Aßlar-Klein-Altenstädten mit einem Gesamtverkehrswert von nur 4.405 €. Keine Bebauung, kein Baurecht, keine baubehördlichen Beschränkungen bekannt, aber Außenbereich (§35 BauGB) – keine Entwicklung erkennbar. 2 von 5 Flurstücken (Nr. 1 mit 1.190 m² und Nr. 5 mit 340 m²) sind steile Hanglagen mit wildem Busch- und Strauchbewuchs und nur mit 0,25 €/m² bzw. 0,24 €/m² bewertet – faktisch nicht nutzbares Ödland. Bodenrichtwert 0,95 €/m² für Grünland. Kein Mietobjekt, keine Rendite erzielbar, extrem illiquide. Einziger Käuferkreis: angrenzende Landwirte/Eigentümer zur Arrondierung. Bei ZVG Erwerbsnebenkosten (Gericht/Grunderwerbsteuer) übersteigen schnell den Substanzwert. Bietobergrenze max. 2.500–2.800 € (deutlicher Abschlag auf Verkehrswert wegen mangelnder Verwertbarkeit und Teilflächen mit sehr geringem Wert). Empfehlung: NICHT bieten, es sei denn zur Arrondierung angrenzender eigener Flächen.
Potenzial: Schwach
Risiko: Hoch
MW: 4.405 €
Kaltmiete (Ist / Saniert)
Rendite
Bietobergrenze
2.800 €
Bodenwertanteil: 100%
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