0070 K 0011/ 2025

Amtsgericht
Geilenkirchen
Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Adresse
Kirchstraße 36 Geilenkirchen, Teveren
Objektart
Einfamilienhaus, Nebengebäude
Verkehrswert
700 €
Termin
2026-08-27 09:00
Amtsgericht Geilenkirchen, Hauptgebäude, Konrad-Adenauer-Straße 225, 52511 Geilenkirchen, Etage 2, Sitzungssaal 210
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Grundbuch
Objektbeschreibung
Einfamilienhaus, Nebengebäude: Kirchstraße 36, 52511 Geilenkirchen, TeverenLaut Wertgutachten: abbruchreifes Einfamilienwohnhaus aus dem Jahre 1920 im Ortsteil Teveren des Stadtgebietes von Geilenkirchen mit Nebengebäuden, welche vermutlich 1950 nachträglich hinzugefügt wurden. Die Grundstücksfläche beträgt 229m². Eine Innenbesichtigung hat nicht stattgefunden. Der Bau- und Unterhaltungszustand ist desolat. Ein Wiederaufbau nach Abbruch der baulichen Anlagen ist in der jetzigen Form (Grenzbebauung zum Nachbarn) nicht möglich. Ein Energieausweis ist nicht vorhanden. Das Objekt steht leer. Die für die Wiederherstellung der Bewohnbarkeit aufzuwendenen Kosten für Instandsetzung und Modernisierung werden den Wert der fiktiv sanierten Immobilie vermutlich übersteigen.
Anhänge
Gutachten (895 KB)
Notizen
Änderungshistorie
2026-07-16 22:00:00
Ersterfassung
Ort: Geilenkirchen, everen → Geilenkirchen, Teveren
Gutachtenanalyse
8
Score
INVESTMENT-ANALYSE ZVG Geilenkirchen-Teveren, Kirchstr. 36. Kernfazit: NICHT EMPFOHLEN. Es handelt sich um ein ca. 1920 in Massivbauweise errichtetes, freistehendes zweigeschossiges Einfamilienhaus mit unausgebautem Dachgeschoss und zwei eingeschossigen Nebengebäuden (um 1950 ergänzt) auf lediglich 229 m² Grundstücksfläche. Der Gutachter stuft den Bau- und Unterhaltungszustand als 'desolat' ein, mit 'Bauschäden und -mängeln in ausgeprägtem Umfang'. Eine Sanierung/Modernisierung ist nach Einschätzung des Sachverständigen technisch fraglich und wirtschaftlich NICHT sinnvoll – die Instandsetzungskosten würden den Wert der fiktiv sanierten Immobilie übersteigen. Ein Wiederaufbau nach Abbruch ist UNMÖGLICH: Das Grundstück liegt in zweizeitiger Straßenrandbebauung mit einzuhaltenden Abstandsflächen zu Nachbarn und Straßen, das mögliche Baufenster ist deutlich kleiner als die heutige Bebauung. Es fand KEINE Innenbesichtigung statt, was zusätzliche Bewertungsrisiken birgt (versteckte Mängel, Schadstoffe, Bergschadensrisiken, Altlasten). Makrolage Kreis Heinsberg (Kaufkraftindex 96, leicht unterdurchschnittlich; AL-Quote 5,8%) solide, Mikrolage in Teveren schwach (keine Nahversorgung im Ortsteil, nächster Bahnhof 4,7 km, nächste Autobahn 11,7 km). Der festgestellte Verkehrswert von nur 700,00 EUR belegt, dass selbst der reine Bodenwert durch die Erschwernisse (Abbrisskosten, fehlende Nachverdichtungsmöglichkeit, Belastungen aus Zwangsversteigerung) nahezu vollständig aufgezehrt wird. Theoretischer Bodenrichtwert Geilenkirchen ~150-180 EUR/m² ergibt 34.000-41.000 EUR Brutto-Bodenwert – die Differenz zum Verkehrswert zeigt die massiven wirtschaftlichen Nachteile dieses konkreten Grundstücks. Bietobergrenze ZVG: max. 500 EUR (ca. 70% des Verkehrswerts). Bereits darunter ist das Objekt wirtschaftlich eine Belastung: Abbruch-, Sicherungs- und Räumungskosten verschlingen den Erwerbspreis mehrfach. Es existiert KEIN realistisches Vermietungs- oder Entwicklungsszenario. Empfehlung: Von Beteiligung abraten – selbst bei symbolischem Zuschlag unter 100 EUR würde der Erwerber ein nicht nutzbares, abgängiges Objekt mit ungeklärten Belastungen übernehmen.
Potenzial: Schwach
Risiko: Hoch
MW: 700 €

Kaltmiete (Ist / Saniert)
Rendite
Bietobergrenze
500 €
Bodenwertanteil: 100%