Amtsgericht
Mettmann
Verfahrensart
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Adresse
August-Burberg-Str.12 Mettmann
Objektart
Garage, Doppelhaushälfte
Verkehrswert
587.016 €
Termin
2026-08-14 11:00
Amtsgericht Mettmann, Hauptgebäude, Gartenstraße 7, 40822 Mettmann, Etage EG, Sitzungssaal 1
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Grundbuch
Objektbeschreibung
Garage, Doppelhaushälfte: August-Burberg-Str.12, 40822 MettmannLaut Wertgutachten handelt es sich bei dem Versteigerungsobjekt um eine zweigeschossige Doppelhaushälfte (Wonhfläche ca. 113,53 m²) mit insgesamt drei Garagen. Das im Grundbuch von Mettmann Blatt 3752 unter BV Nr. 1 eingetragene Flurstück 2388 ist mit einer Garage, das unter BV Nr. 2 eingetragene Flurstück 2389 mit dem Wohnhaus sowie einer Garage und das unter BV Nr. 3 eingetragene Flurstück 2387 mit einer weiteren Garage bebaut.Die Flurstücke 2388 und 2389 sind mit einem Erbbaurecht belastet. Dieses Erbbaurecht ist ebefalls Teil des Versteigerungsverfahrens (Grundbuch von Mettmann Blatt 286). Das Versteigerungsobjekt liegt in 40822 Mettmann, August-Burberg-Straße 12. Das Baujahr wurde vom Sachverständigen auf ca. 1968 geschätzt. Eine Innenbesichtigung hat nicht stattgefunden.
Anhänge
Gutachten (1583 KB)
Notizen
Änderungshistorie
2026-07-16 22:00:00
Ersterfassung
Gutachtenanalyse
48
Score
Versteigerungsobjekt ist ein Erbbaurecht an einer Doppelhaushälfte in Mettmann mit 2-3 Garagen. Der Verkehrswert des Erbbaurechts ist im Exposé nicht separat beziffert; aus den ausgewiesenen Volleigentumswerten (Wohnhaus 407.512 €, Garagen 17.176 € + 16.180 € = 440.868 €) ergibt sich nach Abzug des kapitalisierten Erbbauzinses und Wertabschlag für die begrenzte Restlaufzeit bis 31.12.2064 ein geschätzter Marktwert von ca. 345.000 €. Die Wohnlage im Kreis Mettmann ist solide, die Marktwerte sind stabil. Wesentliche Investitionshemmnisse: (1) Erbbaurecht-Restlaufzeit nur noch ca. 39 Jahre, was die Bankfinanzierung erheblich erschwert, (2) Innenbesichtigung wurde verweigert, daher erhebliches Zustands- und Sanierungsrisiko, (3) Miteigentum an Erbbaurecht und Nießbrauch einer Bewohnerin komplizieren die spätere Verwertung, (4) Verfahren ist Gemeinschaftsaufhebung - unklare Konstellation nach Zuschlag. Bietobergrenze: 235.000 € (entspricht ca. 68% des geschätzten Marktwerts). Erst bei deutlichem Abschlag (≤70%) und gesicherter Finanzierung über Banken mit Erbbaurechtserfahrung ist das Investment darstellbar. Aufgrund der Komplexität (Erbbaurecht, Erbbauzins-Anpassungsklausel, Sanierungsstau) und der fehlenden Innenbesichtigung bleibt das Risiko HOCH.
Potenzial: Durchschnitt
Risiko: Hoch
MW: 345.000 €

Kaltmiete (Ist / Saniert)
9.5 €/m² > 11.5 €/m²
1.188 € > 1.438 €/Monat
Rendite
70% MW: 7.2% · Multi: 20.0x
Bietobergrenze
235.000 €
Bodenwertanteil: 40%