Hochspekulatives ZVG-Objekt: Bewertet wird lediglich ein 1.225/10.000 Miteigentumsanteil (12,25%) an einem Grundstück in 61276 Weilrod-Neuweilnau (Taunus, ländlich), verbunden mit dem Sondereigentum an einer GEPLANTEN Doppelhaushälften-Wohnung Nr. 6. Der Bau wurde noch nicht begonnen – lediglich die Bodenplatte wurde eingebracht. Der Verkehrswert (18.000 EUR) entspricht nahezu vollständig dem Bodenwert (rd. 14.300 EUR); die Differenz von 3.700 EUR stellt lediglich die Planungs-/Projektierungsprämie dar. KEINE bestehende Substanz, KEINE Mieteinnahmen möglich, KEIN unmittelbarer Cashflow. Eine Eigentumsübertragungsvormerkung in Abt. II ist eingetragen (in der Bewertung zwar nicht berücksichtigt, aber zivilrechtlich relevant). Schuldnerin ist zum Besichtigungstermin nicht erschienen – typisch für Problemfälle. Für einen Bestandshalter/Anleger ohne Bauträgerambition ist das Objekt ungeeignet, da eine Komplettierung des Rohbaus mehrere Hunderttausend EUR kosten würde, ohne dass die Baugenehmigungs-/Planungsrisiken abschließend geklärt sind. Bietobergrenze aus Investorensicht: max. 70% des Verkehrswerts = rd. 12.000–12.500 EUR. Darüber liegt das Risiko (Baukosten, Vermarktung, Grundbuchlasten) außer Verhältnis zum Ertrag. Empfehlung: NICHT bieten, es sei denn als spekulativer Entwickler mit gesicherter Bauplanung und Baugenehmigung. Bietobergrenze 12.500 EUR.
Potenzial: Schwach
Risiko: Hoch
MW: 18.000 €
Kaltmiete (Ist / Saniert)
Bietobergrenze
12.500 €
Bodenwertanteil: 79%