0841 K 0012/ 2025

Amtsgericht
Frankfurt am Main
Verfahrensart
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Adresse
Sindlinger Straße Kriftel
Objektart
unbebautes Grundstück
Verkehrswert
48.000 €
Termin
2026-08-13 10:00
Amtsgericht Frankfurt am Main, Heiligkreuzgasse 34, 60313 Frankfurt am Main, Raum: Saal/Gebäude 202 A
Bundesland
Hessen
Grundbuch
Objektbeschreibung
unbebautes Grundstück: Sindlinger Straße, 65830 Kriftelunbebautes Grundstück
Anhänge
Gutachten (1186 KB)
Notizen
Änderungshistorie
2026-07-16 22:00:00
Ersterfassung
Gutachtenanalyse
22
Score
Unbebautes Arrondierungsgrundstück (309 m²) in Kriftel/MTK ohne eigene Straßenanbindung, reine Gartennutzung. Keine Baureife erkennbar (kein Bauplanungsrecht für selbstständige Bebauung verfügbar), keine Stellplatz- oder Erschließungsmöglichkeit. Ertragswert = 0 (kein vermietbares Objekt). Attraktivität besteht nur für direkte Angrenzer als Garten- bzw. Arrondierungsfläche oder für Liebhaber als Schrebergarten. Lage im Speckgürtel Frankfurt ist grundsätzlich positiv, aber die spezifische Objektqualität (keine Straße, Überwucherung, kein Zubehör) limitiert den Käuferkreis drastisch. In der Zwangsversteigerung empfiehlt sich eine deutliche Reduktion gegenüber dem Verkehrswert: Bietobergrenze ca. 32.000 EUR (rund 67 % des Marktwerts), um nur bei starkem Eigenbedarf (Angrenzer) oder langfristiger Spekulation auf eine künftige Bebauungsmöglichkeit zu bieten. Als reines Investment für Kapitalanleger nicht geeignet – weder Cashflow noch Wertsteigerungsperspektive in absehbarer Zeit. Kernfazit: Meiden, außer als taktischer Angrenzerzukauf.
Potenzial: Schwach
Risiko: Hoch
MW: 48.000 €

Kaltmiete (Ist / Saniert)
Rendite
Bietobergrenze
32.000 €
Bodenwertanteil: 100%