land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück: Kuckckskamp, 49179 OstercappelnZwei Flurstücke mit land- bzw. forstwirtschaftlicher Nutzung in der Gemeinde Ostercappeln im Nahbereich des Gemeindeweges Kuckuckskamp. Das Objekt befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Gemeindegebiet der Nachbargemeinde Bissendorf. Bereiche sind mit einem Biotop nach § 30 BNatSchG belegt.Gewässerparzelle („Mühlenbach“, Gewässer III. Ordnung) in der Gemeinde Ostercappeln im Nahbereich des Gemeindeweges Kuckuckskamp. Das Objekt befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Gemeindegebiet der Nachbargemeinde Bissendorf.
NICHT INVESTMENT-TAUGLICH. Es handelt sich um unbebaute Land-/Forstwirtschaftsflächen (25.159 m²) in Ostercappeln-Nordhausen mit einem Verkehrswert von nur 30.220 €. Die Flächen liegen komplett im Außenbereich (§ 35 BauGB), im Landschaftsschutzgebiet OS 50, Teilflächen sind als Biotop nach § 30 BNatSchG geschützt, kein Baulasteneintrag, keine Baurechte. Es bestehen keinerlei Bebauungs- oder Außenbereichssatzungen. Bewuchs: alter Buchen-Laubwald (80-120 Jahre), verwilderter Fichtenbestand, Schilfgras-dominiertes Unland mit hohem Grundwasserstand, Gewässer III. Ordnung. Keine Zuwegung von L 105 möglich (Leitplanken/abschüssiges Gelände). KEINE Mieteinnahmen möglich, KEINE Entwicklungsperspektive. Einzige Werthebel: langfristige Holzbewirtschaftung und ggf. Ausgleichs-/Kompensationsflächenvermarktung. Markt ist extrem illiquide (enger Bieterkreis: Forstbetriebe, Naturschutzstiftungen, Landwirte). EMPFEHLUNG: Bietobergrenze 21.000 € (entspricht ca. 30% Abschlag auf Verkehrswert), nur für Spezialinvestoren mit Forstinteresse oder Naturschutzmotivation. Für klassische Buy-and-Rent- oder Development-Strategien ungeeignet. Gesamtnote sehr niedrig wegen Total-Immobilität und fehlender Cashflow-Generierung.
Potenzial: Schwach
Risiko: Hoch
MW: 26.000 €
Kaltmiete (Ist / Saniert)
Rendite
Bietobergrenze
21.000 €
Bodenwertanteil: 100%
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