Objekt: Zwei landwirtschaftliche Grünlandflächen in 37671 Höxter-Bosseborn (Flur 4 Flst. 87/13 mit 2.814 m² und Flur 7 Flst. 12/1 mit 3.890 m², gesamt rd. 6.704 m²) im Rahmen einer Zwangsversteigerung (Az. 19 K 9 + 10/19, Amtsgericht Höxter). Beide Flächen sind planungsrechtlich als Außenbereich gem. §35 BauGB festgesetzt und damit weitgehend einer Bebauung entzogen – insbesondere Flst. 12/1 liegt zwar zentral im Dorf, wurde jedoch durch die Satzung 'Bosseborn Nr. 5' vom 14.03.2022 explizit als Außenbereich eingestuft. Bodenqualität: Lehm/Ton, Grünlandzahl 36/30 (unterdurchschnittlich), Dauergrünland-Status (kein Umbruch zu Ackerland möglich). Lage in strukturschwacher Region Kreis Höxter (Kaufkraftkennziffer 95,6, sinkende/stagnierende Bevölkerung, 9 km zur Kreisstadt Höxter mit 13.300 EW, 65 km zur nächsten BAB). Eigentümer ist eine 20-köpfige Erbengemeinschaft – erhöhtes Risiko bezüglich Eigentumsübergang und Vollstreckbarkeit. Der Gutachter-Verkehrswert von 32.500 € (rd. 4,85 €/m²) ist für Grünland in dieser Lage marktgerecht, berücksichtigt jedoch bereits die Lagegunst von Flst. 12/1 für hobbyorientierte Pferdehaltung als bestandskräftige Außenbereichsnutzung. KEIN klassisches Immobilieninvestment: keine Wohn-/Gewerbenutzung möglich, keine nennenswerten Mieterträge generierbar. Lediglich landwirtschaftliche Verpachtung (Grünland) oder Hobby-Pferdekoppel als Werttreiber – in einer Region mit schwacher Nachfrage nach derartigen Flächen. Bietobergrenze für ein erwerbstaugliches ZVG-Gebot: max. rd. 20.000 € (rd. 60-65% des Verkehrswerts), da kein Wertsteigerungspotenzial und sehr eingeschränkter Käuferkreis. Für den klassischen ZVG-Investor mit Fokus auf Bestandswohnimmobilien ist das Objekt ungeeignet. Attraktivität allenfalls für ortsansässige Landwirte/Pferdehalter als Arrondierung.
Potenzial: Schwach
Risiko: Mittel
MW: 32.500 €
Kaltmiete (Ist / Saniert)
Bietobergrenze
20.000 €
Bodenwertanteil: 100%