BEWERTUNG NUR AUF BASIS BAULASTENUNTERLAGEN MÖGLICH – kein vollständiges Wertgutachten. Betroffen ist Flurstück 486, Flur 322, Gemarkung Recklinghausen, an der Dorstener Straße/Ecke Zeppelinstraße. Es handelt sich offenbar um ein Doppelwohnhaus (Nr. 114/116) auf einer Ecklage mit Zuwegungsfunktion für die Nachbargrundstücke 482, 483, 660. Die eingetragenen Baulasten (Baulast-Nr. 2922 und 2923) sind baurechtlich standard, aber wertmindernd: 1) Wegerecht (Gehen und Fahren) für Flurstücke B/C/D – das Grundstück dient als Zuwegung; 2) Abstandsflächenbaulast 5,06 m zugunsten westlicher Außenwand (verringert Bebaubarkeit); 3) Entwässerungsleitung quer über Flurstück D (Pflicht zur Unterhaltung, ggf. kostenrelevant); 4) GRZ/GFZ-Beschränkung – nur 1/3 der Fläche (ca. 64 qm) darf neu bebaut werden, sofern Erschließung über D erfolgt; 5) Baumbeschränkung (Stadt Recklinghausen, 28.03.2001); 6) Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 216 (textlicher Teil vom 23.05.2001, Teilungsgenehmigungen zu beachten). Positiv: Ecklage, erschlossene Wohnlage in Recklinghausen-Süd, Doppelhaus-Struktur (2 Wohneinheiten möglich). Negativ: Zuwegungsbelastung, eingeschränkte Nachverdichtung, Entwässerungspflichten. Kernfazit: Solides Bestandsobjekt mit moderater Wertminderung durch Baulasten. Bietobergrenze für ZVG-Termin: ca. 78 % des Marktwerts = 222.000 EUR (deutliche Reserve für Altlasten-Risiko, ggf. Wohngebäudesanierung und Baulast-Löschungskosten). Vor Gebot zwingend: vollständiges Wertgutachten, Ertragsdaten, Teilungsgenehmigung 61/3-T20035 prüfen, Status der Entwässerungsleitung klären.
Potenzial: Durchschnitt
Risiko: Mittel
MW: 285.000 €
Kaltmiete (Ist / Saniert)
7.2 €/m²
> 9.5 €/m²
Bietobergrenze
222.000 €
Bodenwertanteil: 52%