NICHT INVESTIERBAR. Unbebautes Grundstück (989 m²) im Landschaftsschutzgebiet, Außenbereich nach §35 BauGB – keine Bebaubarkeit, kein B-Plan, keine Erschließung. Zudem existieren unautorisierte Schuppen mit Rückbauverfügung der Stadt Petershagen, deren Rückbaukosten vom Erwerber zu tragen sind. Lage in peripherem Ortsteil Windheim (Feldweg, 750m zur nächsten Bushaltestelle mit geringer Frequenz, 10km bis Petershagen-Lahde, 30km bis Minden). Besichtigung wurde verweigert. Der vom Gerichtsgutachter festgesetzte Verkehrswert von symbolischen 1,00 EUR verdeutlicht den faktisch wertlosen Charakter. Keine Mieteinnahmen möglich, keine Wertsteigerung in Sicht, keine Nutzungsperspektive außer evtl. land-/forstwirtschaftlicher Verpachtung gegen geringes Entgelt. Bietobergrenze liegt deutlich unter den zu erwartenden Abbruchkosten. Absolute Finger-weg-Empfehlung – selbst bei 1 EUR Gebot rechnet sich das Investment aufgrund der Rückbauverfügung und Folgekosten nicht.
Potenzial: Schwach
Risiko: Hoch
MW: 1 €
Kaltmiete (Ist / Saniert)
Bietobergrenze
500 €
Bodenwertanteil: 100%