0007 K 0006/ 2025

Amtsgericht
Herne-Wanne (Herne)
Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Adresse
Monstadts Feld, Röhlinghauser Feld Herne
Objektart
land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück, land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück
Verkehrswert
– €
Termin
2026-09-16 11:00
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Grundbuch
Anhänge
Gutachten (720 KB)
Notizen
Änderungshistorie
2026-08-03 16:01:53
Ersterfassung
Termin hinzugefuegt: 2026-09-16 11:00
Objektart hinzugefuegt: land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück, land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück
Verfahren hinzugefuegt: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Ort hinzugefuegt: Herne
Amtsgericht hinzugefuegt: Herne-Wanne (Herne)
Gutachtenanalyse
8
Score
ABSOLUTE NICHT-INVESTITION: Es handelt sich um ein 7.405 m² großes, unbebautes, kontaminiertes Wald-/Laubholzgrundstück im Herner Stadtteil Röhlinghausen in unmittelbarer Nähe zur Halde Röhlinghausen. Das Grundstück weist multiple, gravierende Wertminderungen auf: (1) Altlasten – Großteil liegt im Bereich 'Deponie Schmiedeck' mit festgelegten Sicherungsmaßnahmen gem. § 2(7) BBodSchG, weitere Teilflächen in den altlastverdächtigen Bereichen 'Deponie Wollekippe' und 'Deponie Lerchenweg'. Das Gutachten weist explizit darauf hin, dass eine weiterführende Gefährdungsabschätzung erforderlich ist und zusätzliche Wertminderungen wahrscheinlich sind. (2) Amprion-Hochspannungs-Dienstbarkeit mit 72 m breitem Schutzstreifen (je 36 m beidseitig der Mastmittellinie) – Errichtung von Bauwerken unzulässig, Bewuchs gefährdet die Leitung. (3) Unvorteilhafter, schmal-länglicher Zuschnitt (ca. 475 m Länge bei nur 14,5–18 m Breite) mit zahlreichen Böschungen, daher nur eingeschränkt zugänglich. (4) Keine innere Erschließung, Zuwegung tlw. nur über die parallel verlaufende Erzbahntrasse. (5) Lage im Ruhrgebiet mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit (12,1 %). KEINE Bebauungsmöglichkeit, KEINE landwirtschaftliche Nutzung realistisch, KEINE Miet-/Pachterträge generierbar. Der amtliche Verkehrswert von 2.200 EUR (entspricht nur ca. 0,30 €/m²) spiegelt die desolate Wertsubstanz korrekt wider. Bietobergrenze: max. 1.800 EUR (ca. 80 % des Verkehrswerts), um die nicht bezifferten Altlasten-Risiken, die künftige Sanierungsverantwortung nach BBodSchG sowie etwaige weitere Belastungen aus dem Schützrecht der DG GmbH abzudecken. Empfehlung: BIETER-VERZICHT – selbst bei einem Zuschlag von 1 EUR wäre das Verhältnis von Risiko (Sanierungs-, Kosten-, Haftungsrisiken) zu Nutzen (keine Erträge erzielbar) wirtschaftlich nicht darstellbar. Allenfalls für spezialisierte Sanierungsgesellschaften mit Erfahrung im Flächenrecycling von Interesse, nicht für klassische Investoren.
Potenzial: Schwach
Risiko: Hoch
MW: 2.200 €

Kaltmiete (Ist / Saniert)
Rendite
Bietobergrenze
1.800 €
Bodenwertanteil: 100%