0021 K 0066/ 2025

Amtsgericht
Detmold
Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Adresse
Hermannstraße 10 Augustdorf
Objektart
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer), Reihenhaus, Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer), Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer), Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer), 4 Eigentumswohnungen
Verkehrswert
228.000 €
Termin
2026-10-21 08:15
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Grundbuch
Anhänge
Gutachten (1078 KB)
Gutachten (1077 KB)
Gutachten (1010 KB)
Gutachten (1074 KB)
Notizen
Änderungshistorie
2026-08-03 16:04:18
Ersterfassung
Wert hinzugefuegt: 228,000 €
Termin hinzugefuegt: 2026-10-21 08:15
Objektart hinzugefuegt: Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer), Reihenhaus, Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer), Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer), Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer), 4 Eigentumswohnungen
Verfahren hinzugefuegt: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Ort hinzugefuegt: Augustdorf
Amtsgericht hinzugefuegt: Detmold
Gutachtenanalyse
38
Score
KERNFAZIT: Eigentumswohnung in einem Geschoßwohnungsbau am östlichen Ortsrand von Augustdorf, direkt angrenzend an das Kasernengelände der Bundeswehr (Az. 021 K 66/25, WE 4, 250/1.000 MEA an 1.474 m² Gesamtgrundstück). Der vom Sachverständigen festgesetzte Verkehrswert von 58.000 € ist bereits sehr niedrig, reflektiert aber die erheblichen Standortnachteile nur unzureichend. HAUPTRISIKEN: (1) Duldungspflicht für Immissionen aus militärischer Nutzung (Lfd. Nr. 2 Abt. II) – nachhaltige Lärm-/Erschütterungsbelastung, massiver Wertabschlag, eingeschränkter Mieterkreis (kein Familien-/gehobener Wohnungsbau vermietbar). (2) Strukturschwache Mikro-/Makrolage: Augustdorf verfügbares Einkommen 19.173 €/EW (Rang 391 von 396 in NRW), mäßige Wohnlage und Reputation, hohe Leerstands- und Mietpreisrisiken. (3) Wasserschutzgebiet Zone 3 (geplant) – Nutzungseinschränkungen, erhöhte Auflagen bei Sanierung. (4) Innenbesichtigung der WE 4 war NICHT möglich (verschlossen), Sachverständiger unterstellt Ausstattung analog WE 2 – deutlich erhöhte Schätzunsicherheit, latente Instandsetzungs-/Substanzrisiken. (5) Anliegerstraße, eingeschränkte ÖPNV-Anbindung, 8,8 km zum nächsten Gymnasium. POSITIV: Baureifes Land, keine Baulasten, kein Denkmalschutz, Erschließung als abgelten unterstellt, stabile Einwohnerentwicklung (9.271→10.365), kein Denkmalschutz, günstiger Einstiegspreis. BIETOBERGRENZE: 30.000 € (rd. 52 % des Verkehrswertes). Aufgrund der Kumulation von militärischer Immissionsbelastung, Wasserschutzgebiet, schwacher Standortqualität, nicht möglichem Innenbesichtigungsnachweis und niedrigem Mietniveau (realistische Marktmiete nur ca. 4,50–5,50 €/m² kalt, saniert max. 6,50 €/m²) ist die klassische 70 %-Regel nicht anwendbar. Empfehlung: Nur für spezialisierte Bestandshalter mit günstigem Cashflow-Modell und hoher Risikotoleranz interessant. Vor Gebot unbedingt Innenbesichtigung (zwingend mit Gerichtsvollzieher über § 57a ZVG), Mietvertragsstatus, Wohngeld-/Hausgeldrückstand und Teilungserklärung prüfen. Maximalgebot zzgl. 5 % Grunderwerbsteuer, Gerichts-/Verfahrenskosten und mind. 15.000–25.000 € Sanierungs-/Instandsetzungspuffer kalkulieren.
Potenzial: Schwach
Risiko: Hoch
MW: 58.000 €

Kaltmiete (Ist / Saniert)
5.0 €/m² > 6.5 €/m²
425 € > 552 €/Monat
Rendite
70% MW: 12.6% · Multi: 11.4x
Bietobergrenze
30.000 €
Bodenwertanteil: 38%