Gutachtenanalyse
KEIN AUSWERTBARES GUTACHTEN VORHANDEN. Das vorliegende Dokument ist ausschließlich das allgemeine 'Merkblatt für Bietinteressenten' eines Amtsgerichts und enthält keinerlei objektspezifische Daten (Adresse, Lage, Grundstücksgröße, Wohnfläche, Baujahr, Ausstattung, Ertragswerte, Bodenwert, Sachwert, Verkehrswert, Mieten, Belastungen, Grundbuchverhältnisse). Ohne diese Parameter ist eine Investment-Analyse, eine Bietobergrenzenberechnung sowie eine Rendite- und Multiplikatorenermittlung sachlich nicht möglich. Empfehlung: Das eigentliche Wertgutachten (Sachverständigengutachten gem. § 74 ZVG) anfordern – in der Regel auf zvg-portal.de unter dem konkreten Aktenzeichen abrufbar. Erst dann können Bodenwertanteil, Mietrendite (Ist/saniert), Kaufpreisfaktor (100%/70%-Szenario) und eine risikoadjustierte Bietobergrenze (Faustregel: 70–80 % des Verkehrswerts bei reiner Bestandshaltung, ggf. abzüglich übernahmepflichtiger Grundpfandrechte und Erwerbsnebenkosten) seriös ermittelt werden. Bis dahin: Kein Gebot abgeben.
Potenzial: Schwach
Risiko: Hoch